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LERNTHERAPIE

Die integrative Lerntherapie ist eine spezialisierte Form der Therapie, die darauf abzielt, Kindern und Erwachsenen mit Lernstörungen wie Legasthenie (Lese-Rechtschreibstörung) und Dyskalkulie (Rechenstörung) gezielte Hilfe zu bieten. Diese Therapieform integriert verschiedene therapeutische Ansätze und pädagogische Methoden, um eine ganzheitliche Behandlung zu gewährleisten. Dabei konzentriert sich die integrative Lerntherapie nicht nur auf die spezifischen Lernschwierigkeiten, sondern berücksichtigt auch die emotionalen, sozialen und kognitiven Aspekte, die mit diesen Störungen verbunden sein können. Ziel ist es, die individuellen Lernfähigkeiten zu verbessern, das Selbstbewusstsein zu stärken und den Betroffenen zu ermöglichen, ihr volles Potenzial im Bildungsumfeld und im täglichen Leben zu entfalten.

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Legasthenie/ Lese-Rechtschreibstörung

Bei Legasthenie handelt es sich um eine dauerhafte Schwierigkeit im Erlernen des Lesens und Schreibens. Diese ist nicht heilbar, jedoch kann eine frühzeitige, gezielte Lerntherapie helfen, die Symptome zu lindern und den Betroffenen den Umgang mit Texten zu erleichtern.

Eine frühzeitige Intervention ist entscheidend, um die Entwicklung der Lesefähigkeiten und Schreibfertigkeiten zu unterstützen und langfristige Nachteile im Bildungsweg zu vermindern.

Auch im Erwachsenenalter kann eine Therapie zur Verbesserung der Lese- und Schreibfähigkeiten sowie zur Steigerung der Lebensqualität sinnvoll sein.

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Dyskalkulie

 

Diese Störung betrifft das mathematische Verständnis und die Fähigkeit, mathematische Operationen auszuführen. Eine spezialisierte Lerntherapie kann dazu beitragen, grundlegende mathematische Konzepte verständlicher und zugänglicher zu machen.

Probleme beim Rechnen können durch eine frühzeitige, individuelle Dyskalkulietherapie gemindert werden. Auch im Erwachsenenalter kann eine Therapie der Dyskalkulie sinnvoll sein.

In der Therapie werden unter psychotherapeutischen und pädagogischen Aspekte individuell passende Lernstrategien entwickelt und die seelische Stabilität, das Selbstwertgefühl und -Bewusstsein gefördert. Ziel ist es, gemeinsam Fertigkeiten und Strategien aufzubauen, um bestehende Schwierigkeiten angehen können.

Ihr Weg zur Lerntherapie in Herrnhut

Die Lerntherapie bietet spezialisierte Unterstützung für Kinder und Jugendliche mit Lernstörungen wie Legasthenie und Dyskalkulie. Der Weg zur finanziellen Unterstützung dieser therapeutischen Maßnahmen erfordert ein strukturiertes Vorgehen, das ich Ihnen gerne erläutere:

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Gutachten und Stellungnahmen

Um eine finanzielle Förderung für Lerntherapie in Anspruch nehmen zu können, ist zunächst ein fachärztliches Gutachten erforderlich. Dies kann von Jugendpsychiater*innen, Ärzt*innen oder Kinder- und Jugendpsychotherapeut*innen ausgestellt werden. Ergänzend wird oft eine Stellungnahme der Schule oder einer/eines Schulpsychologin/en benötigt.

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Möglichkeiten der Kostenübernahme

Gesetzliche Krankenkassen: Leider übernehmen gesetzliche Krankenkassen keine Kosten für Lerntherapien, da diese trotz medizinischer Anerkennung der Lernstörungen (LRS) nicht abgedeckt sind.

Private Krankenversicherungen: Hier gibt es keine einheitliche Regelung. Es empfiehlt sich, bei Ihrer Versicherung anzufragen, ob eine Übernahme der Kosten für Lerntherapie im Tarif enthalten ist.

Eingliederungshilfe nach §35a SGB VIII: Für Kinder und Jugendliche, die seelisch beeinträchtigt sind und deren gesellschaftliche Teilhabe gefährdet ist, kann über das Jugendamt ein Antrag auf Eingliederungshilfe gestellt werden. Nach Vorlage des erforderlichen Gutachtens kann beim zuständigen Jugendamt ein Antrag auf Eingliederungshilfe gestellt werden.

Bildungs- und Teilhabepaket: Familien mit geringem Einkommen können über das Jobcenter oder Sozialamt Zuschüsse für außerschulische Lernförderung beantragen, vorausgesetzt, es gibt keine vergleichbare Förderung innerhalb der Schule und der Förderbedarf ist durch die Lehrkraft bestätigt. Je nach Bezugsart von Sozialleistungen wie Bürgergeld, Kinderzuschlag oder Wohngeld erfolgt die Antragstellung beim Jobcenter oder dem Sozialamt Ihres Kreises.

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Selbstzahler

Sollten die eben genannten Möglichkeiten nicht in Anspruch genommen werden können, besteht immer die Möglichkeit, die Therapiekosten selbst zu tragen. Ich berate Sie gerne hinsichtlich der anfallenden Kosten. 

Die aktuellen Preise gestalten sich wie folgt:

Ersttermin (Anamnese, Diagnostik, Therapieplanung) 120 €

Weitere Stunden: 72 € pro 45 Minuten.

Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung monatlich.​​​

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