IHR WEG ZU UNS

Um logopädische oder ergotherapeutische Behandlungen in Anspruch nehmen zu können, benötigen Sie eine Heilmittelverordnung oder einen Förderplan (für Kinder mit besonderem Förderbedarf).
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Diese wird von Ihrer behandelnden Ärztin ausgestellt.
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Ablauf
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Arztbesuch
Sie stellen sich zunächst bei Ihrem Arzt vor und schildern Ihre Beschwerden. -
Diagnose und Verordnung
Der Arzt entscheidet, ob eine Behandlung sinnvoll ist, und stellt Ihnen eine Heilmittelverordnung aus. -
Terminvereinbarung
Mit dieser Verordnung können Sie einen Termin in unserer Praxis vereinbaren. -
Behandlungsbeginn
Bitte beachten Sie, dass die Behandlung in der Regel innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung der Verordnung begonnen werden muss.
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Bei Wartezeiten bis zum Behandlungsbeginn wird eine individuelle Lösung angestrebt.
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Ergotherapeutische Behandlungen dürfen von Ärzten und Psychotherapeutinnen ausgestellt werden.
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Heilmittelverordnungen für Logopädie werden von Ärzten und Zahnärzten ausgestellt.
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Förderpläne werden in Zusammenarbeit mit Frühförderstellen bearbeitet.
