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IHR WEG ZU UNS

Carla Schmidt Fotografie Praxis IMG_3778.JPG

Um logopädische oder ergotherapeutische Behandlungen in Anspruch nehmen zu können, benötigen Sie eine Heilmittelverordnung oder einen Förderplan (für Kinder mit besonderem Förderbedarf). 

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Diese wird von Ihrer behandelnden Ärztin ausgestellt.

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Ablauf

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  1. Arztbesuch
    Sie stellen sich zunächst bei Ihrem Arzt vor und schildern Ihre Beschwerden.

  2. Diagnose und Verordnung
    Der Arzt entscheidet, ob eine Behandlung sinnvoll ist, und stellt Ihnen eine Heilmittelverordnung aus.

  3. Terminvereinbarung
    Mit dieser Verordnung können Sie einen Termin in unserer Praxis vereinbaren.

  4. Behandlungsbeginn
    Bitte beachten Sie, dass die Behandlung in der Regel innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung der Verordnung begonnen werden muss.

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Bei Wartezeiten bis zum Behandlungsbeginn wird eine individuelle Lösung angestrebt.

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Ergotherapeutische Behandlungen dürfen von Ärzten und Psychotherapeutinnen ausgestellt werden.

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Heilmittelverordnungen für Logopädie werden von Ärzten und Zahnärzten ausgestellt.

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Förderpläne werden in Zusammenarbeit mit Frühförderstellen bearbeitet.

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